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Sonderöffnung zum Winterfest

Die Bekanntmachung über die allgemeine Erlaubnis für die Offenhaltung von Verkaufstellen aus Anlass  des 4. Halberstädter Winterfestes am Sonntag,

18. Februar 2007, ist ab sofort an allen öffentlichen Bekanntmachungstafeln der Stadt Halberstadt und der Ortsteile Emersleben und Klein Quenstedt ausgehängt.

Demnach können in der Stadt Halberstadt anlässlich des "4. Halberstädter Winterfestes" die Verkaufsstellen in den Straßen: Quedlinburger Landstraße; Im Sülzeteiche; Am Sülzegraben; Am Bahndamm; In den langen Stücken; Avenariusstraße; Magdeburger Chaussee; Luther-Augustin-Straße und Bruchweg am Sonntag, 18. Februar 2007, von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein.