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Standpunkt der Stadtverwaltung zur Erhöhung der Kreisumlage

Landkreis Halberstadt saniert seine Finanzen zu Lasten der Stadt Halberstadt

Die Stadt Halberstadt hat auf Beschluss des Stadtrates am 02.11.2005 unter aufsichtsbehördlichem Druck und Bedingungen einen Beschluss zur Haushaltskonsolidierung gefasst, der nach umfangreichen Ausgabenreduzierungen in allen Verwaltungsbereichen einen ausgeglichenen Haushalt ab dem Haushaltsjahr 2013 vorsieht. Bis dahin werden durch auflaufende Fehlbedarfe weitere 35,5 Mio. € Schulden entstehen. Damit ist die Stadt mit insgesamt 81,6 Mio. € verschuldet.

Diese Beschlusslage entspricht den Forderungen des Ministeriums des Innern aus dem Bescheid zur Gewährung der Liquiditätshilfe, die direkte Kommunalaufsicht des Landkreises Halberstadt sieht sich jedoch nicht in der Lage, daraufhin eine Genehmigung der Haushaltssatzung der Stadt Halberstadt zu erteilen.

Der Kreistag des Landkreises Halberstadt hat am 09.11.2005 die Haushaltssatzung 2006 für den Landkreis Halberstadt beschlossen. Dieser Beschluss beinhaltet eine Erhöhung der Kreisumlage von 43,13 v. H. im Jahr 2005 auf 45,5 v. H. für 2006. Die Prozentzahlen beziehen sich auf einen in einem besonderen Verfahren ermittelten Betrag gemäß dem Finanzausgleichsgesetz des Landes. Mit dieser Beschlussfassung des Kreistages wird der Stadtratsbeschluss zur Haushaltskonsolidierung bereits wieder in Frage gestellt.
Diese Erhöhung belastet die Stadt Halberstadt, die 55,5 % der gesamten Kreisumlage (15,7 Mio. €), also 8,7 Mio. € zu leisten hat, durch weitere Ausgaben in Höhe von 223.100 €. Die restliche Kreisumlage wird durch die anderen kreisangehörigen Städte und Gemeinden getragen.

Ab dem Haushaltsjahr 2009 ist lt. beschlossenem Haushaltskonsolidierungskonzept des Landkreises eine weitere Erhöhung der Kreisumlage um ca. 227.000 € allein für die Stadt Halberstadt vorgesehen. Mit der letzteren Erhöhung der Kreisumlage will der Landkreis zweckgebunden das Nordharzer Städtebundtheater bezuschussen. Die Stadt Halberstadt, die in ihrem eigenen Haushaltskonsolidierungskonzept anhand der nun mal gegebenen Möglichkeiten ihren Beitrag zur Finanzierung des Theaters nicht vollständig darstellen konnte, wird mit diesem Kreistagsbeschluss über den Umweg der Kreisumlage mit zusätzlichen Ausgaben in Höhe von dem bereits genannten Betrag von 227.000 € belastet. Trotzdem fehlen zur vollständigen Finanzierung des Theaters weitere ca. 510.000 €.
Es geht nicht darum, die Unmöglichkeit der Finanzierung des Nordharzer Städtebundtheaters darzustellen.
An diesem Beispiel, welches die Beschlussfassung im Kreistag und Stadtrat sehr belastet hat, soll deutlich gemacht werden, welche Wechselwirkungen zwischen dem städtischen Haushalt und dem Kreishaushalt bestehen.

Nicht nur finanzpolitischen Laien scheint es objektiv unmöglich, diese Finanzierungsverflechtungen zu durchschauen, auch für altgediente Finanzpolitiker zeichnet sich kein Weg aus der Finanzmisere ab.
Bisher gibt es nur eine Einbahnstraße durch Verlagerung der Finanzprobleme von „oben“ nach „unten“. Wie soll das System funktionieren, nachdem „unten“ der ultimative Kahlschlag stattgefunden hat?  Dann stehen wir vor einer objektiven Unmöglichkeit!
Nach allgemeiner Lebenserfahrung ist jede Einbahnstraße auch irgendwann einmal zu Ende.
Bekanntlich stirbt die Hoffnung zuletzt.
  




Dr. Hausmann