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Verkaufsoffener Sonntag am 3. April 2005

Anläßlich des "2. Frühlingsfestes der Volksmusik" macht die Stadt von einer Sonderverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen Gebrauch.
Die Geschäfte im Gewerbegebiet "Am Sülzegraben" können deshalb am Sonntag, 3. April 2005, in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr geöffnet haben.