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Hinweise und Tips zur Baumpflege

Aus gegebenem Anlaß weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass die Kappung von Bäumen - auch auf Privatgrundstücken -  genehmigungspflichtig ist. Zu den „geschützten Bäumen“ zählen laut Paragraph 3, Absatz 2 der Baumschutzsatzung alle Bäume ab einem Stammumfang von 60 cm, gemessen in einer Höhe von
130 cm über dem Erdboden.
Insbesondere weist Roswitha Hutfilz von der Abteilung Stadtgrün/ Sauberkeit darauf hin, dass die gut gemeinten, vermeintlich richtigen Schnittmaßnahmen einem Baum meist mehr schaden als nützen. Die Kappung, also die wesentliche Änderung in der Gestalt des Baumes, stört das  natürliche Gleichgewicht zwischen Wurzel, Stamm und Krone. Keinesfalls sollte ohne vernünftigen Grund der Hauptstamm gekappt werden, denn dadurch wird der Baum anfälliger für Fäulnis, Krankheitserreger oder Pilzbefall. Maßvolle Kronenschnitte sollten nach Möglichkeit im Sommer vorgenommen werden, empfiehlt Roswitha Hutfilz. Somit hätte der Baum bessere Voraussetzungen, sich von den - doch nicht unerheblichen - Strapazen zu erholen.
Selbstredend ist es verboten, Bäume eigenmächtig zu fällen, zu plakatieren oder etwas in die Rinde einzuritzen. Für alle genehmigungsbedürftigen Maßnahmen zum Baumschnitt muß ein formloser Antrag bei Roswitha Hutfilz im Petershof 49 eingereicht werden. Dort erhält man auch ein Faltblatt mit nützlichen Informationen und Tipps zum fachgerechten Umgang mit Bäumen. Der Abfallzweckverband führt zweimal im Jahr eine Schnittgutsammlung durch, der nächste Termin ist der
12. März 2005.