Presse

Home

Fragen zur Bevölkerungsstatistik

Ab Januar 2005 führt das Statistische Landesamt die diesjährige Befragung zum Mikrozensus durch. Wie bereits im Vorjahr informiert, ist diese Befragung bis zum Jahre 2004 durch das „Mikrozensusgesetz“ vom 17. Januar 1996 geregelt.
Der Mikrozensus ist eine Repräsentativstatistik zur Ermittlung bevölkerungs- und erwerbsstatistischer Daten. Eine diesbezügliche jährliche Befragung für 1% der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland, so auch Sachsen-Anhalts, ist gesetzlich vorgegeben. Neu dabei ist, dass die Befragungen im Jahr 2005
Neu dabei ist, dass ab dem Jahr 2005 die Befragungen nicht wie bisher im Fühjahr, sonder auf das gesamte Kalenderjahr von Januar bis Dezember verteilt durchgeführt werden.
Die Auswahl der zu befragenden Haushalte und Personen erfolgt durch ein mathematisches Zufallsverfahren. Für alle in ausgewählten Wohnungen lebende Haushalte und Personen besteht nach § 7 des Mikrozensusgesetzes in Verbindung mit § 15 Bundesstatistikgesetz Auskunftspflicht und zwar für die Dauer von bis zu vier Befragungen. Bei einigen besonders gekennzeichneten Fragen hat der Gesetzgeber den Befragten die Beantwortung freigestellt.
Mit dem Mikrozensusgesetz wird den aus dem Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1983 resultierenden Anforderungen an statistische Rechtsvorschriften in vollem Umfang Rechnung getragen. Die erhobenen Einzeldaten unterliegen nach § 16 des Bundesstatistikgesetzes der Geheimhaltung. Auch eine Weitergabe an andere Verwaltungsvollzugs- oder Finanzbehörden ist ausgeschlossen.
Im Bereich der Stadt Halberstadt werden demnach ab Januar 2005 Haushalte mit vorgeschriebener Wohnanschrift zur  Erteilung der entsprechenden Auskünfte aufgefordert. Hierfür werden Interviewer eingesetzt, die im Auftrag des Statistischen Landesamtes tätig und zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.
Die Erfahrung der bisher durchgeführten Befragungen haben gezeigt, dass eine Vielzahl von einbezogenen Bürgern sehr misstrauisch auf die Anmeldung des Interviewers reagiert.
Teilweise wird erst dann die ernste Konsequenz der Auskunftsverweigerung erkannt, wenn nach Mahnung und Androhung eines Zwangsgeldverfahrens der Heraunziehungsbescheid zugeschickt wurde.
Alle Halberstädter Bürger, die Fragen zu diesen bevölkerungsstatistischen Ermittlungen haben, können sich an die Mitarbeiter des Bürgerbüros, Holzmarkt 1, wenden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Gesetzesunterlagen im Bürgerbüro einzusehen.