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Parkverbotsschilder für die Straßenreinigung

Um auch die Straßen, deren Fahrbahnen in erheblichem Umfang mit parkenden Autos zu jeder Zeit voll besetzt sind, wurden in bestimmten Bereichen Parkverbotsschilder aufgestellt. Nur so kann die Voraussetzung geschaffen werden,
die Straße optimal kehren zu können. Die Parkverbotszeit ist jeweils auf die Kehrzeit bezüglich der Straßenreinigung begrenzt.  
Aufgrund der defizitären Haushaltslage der Stadt konnte in diesem Jahr zunächst nur für fünf Straße die verkehrsbehördliche Anordnung für das Aufstellen der Parkverbotsschilder beim Landkreis Halberstadt beantragt werden. Drei
Straßen - die Hasenpflugstraße, die Oehlerstraße und die Straße „Am Sommerbad“ konnten bereits beschildert werden.
Der Stadt- und Landschaftspflegebetrieb, Abteilung Stadtreinigung, und die Abteilung Ordnung der Stadt Halberstadt bitten die Anwohner, die veränderten Parkmöglichkeiten zu beachten.
Ab 5. Juli wird durch die Politessen der Stadtverwaltung die Einhaltung der Parkzeiten kontrolliert. Bei Verletzung dieser neuen Regelung müssen Verwarngelder erhoben werden.