Presse

Home

Neue Benutzerordnung für Friedhof

m 1. Juli 2004 tritt die 1. Änderungssatzung über die Benutzung des städtischen Friedhofs der Stadt Halberstadt (Benutzungsordnung) in Kraft. Danach werden zukünftig bestimmte Verstöße gegen die Benutzungsordnung als Ordnungswidrigkeit geahndet. So ist es unter anderem nicht gestattet, die Wege des Friedhofes mit Fahrzeugen aller Art (ausgenommen Kinderwagen und Rollstühle) zu befahren, soweit nicht eine Ausnahmegenehmigung durch die Friedhofsverwaltung erteilt worden ist. Weiterhin ist es nicht gestattet, den Friedhof und seine Einrichtungen, Anlagen und Grabstätten zu verunreinigen oder zu beschädigen sowie Rasenflächen und Grabstätten unberechtigt zu betreten. Die Stadt Halberstadt wird durch Mitarbeiter des Fachbereichs Ordnung sowie durch die Friedhofsverwaltung verstärkt Kontrollen auf dem Friedhof durchführen. Festgestellte Ordnungswidrigkeiten werden mit einer entsprechenden Geldbuße geahndet. Die aktuelle Benutzungsordnung ist im Bürgerbüro der Stadt Halberstadt oder bei der Friedhofsverwaltung erhältlich.