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Am Donnerstag,18. März 2004, wird es nicht möglich sein, in der Zeit zwischen
11.00 und 15.30 Uhr den Städtischen Friedhof mit dem Auto zu befahren. Normalerweise ist dies mit einer Sondergenehmigung möglich. Die Freidhofsverwaltung bittet um Verständnis dieser vorübergehenden Einschränkung.
11.00 und 15.30 Uhr den Städtischen Friedhof mit dem Auto zu befahren. Normalerweise ist dies mit einer Sondergenehmigung möglich. Die Freidhofsverwaltung bittet um Verständnis dieser vorübergehenden Einschränkung.