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Stadt erinnert an Steuerzahlungen

Die Stadtkasse Halberstadt erinnert an die Zahlung der Grundsteuern, Straßen-reinigungsgebühren und Hundesteuern zum Fälligkeitstag 15. Februar 2004. Um unnötige Kosten  zu vermeiden, werden die Bürger gebeten, an die rechtzeitige Bezahlung zu denken.
Für alle Bürger, die keinen neuen Steuerbescheid erhalten haben, gilt der zuletzt verschickte Bescheid.
Natürlich besteht auch die Möglichkeit, der Stadtkasse einen Lastschrifteinzug zu erteilen. Somit würde dann zum jeweiligen Fälligkeitstermin die entsprechende Summe vom Konto abgebucht werden.
Die  Mitarbeiter/innen der Stadtkasse stehen Ihnen für Fragen gern zur Verfügung. Sie sind zu erreichen auf dem Domplatz 49 unter der Telefonnummer 551223,  551224 und 551226.
Die Stadtkasse Halberstadt erinnert an die Zahlung der Grundsteuern, Straßen-reinigungsgebühren und Hundesteuern zum Fälligkeitstag 15. Februar 2004. Um unnötige Kosten  zu vermeiden, werden die Bürger gebeten, an die rechtzeitige Bezahlung zu denken.
Für alle Bürger, die keinen neuen Steuerbescheid erhalten haben, gilt der zuletzt verschickte Bescheid.
Natürlich besteht auch die Möglichkeit, der Stadtkasse einen Lastschrifteinzug zu erteilen. Somit würde dann zum jeweiligen Fälligkeitstermin die entsprechende Summe vom Konto abgebucht werden.
Die  Mitarbeiter/innen der Stadtkasse stehen Ihnen für Fragen gern zur Verfügung. Sie sind zu erreichen auf dem Domplatz 49 unter der Telefonnummer 551223,  551224 und 551226.