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Kraftfahrzeuge im Wald nur mit Sondergenehmigung

Die Stadtverwaltung weist aus gegebenem Anlass nochmals darauf hin, dass das Befahren von Waldwegen mit Kraftfahrzeugen nach dem Feld- und Forstordnungs-gesetz des Landes Sachsen-Anhalt verboten ist.
In der jüngeren Vergangenheit kam es, insbesondere im Bereich der Jahnwiese, zu immer häufigeren Verstößen. Die Stadtverwaltung bittet deshalb die Bürgerinnen und Bürger, nicht mit dem Kraftfahrzeug das Naherholungsgebiet zu befahren, sondern die Parkmöglichkeiten in der Hans-Neupert-Straße Friedrich-List-Straße oder den Parkplatz Tiergarten zu benutzen.
In begründeten Einzelfällen kann die Stadt Halberstadt Ausnahmegenehmigungen erteilen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Wohnsitz nur über einen Waldweg erreicht werden kann. Die Ausnahmegenehmigungen sind beim Amt für Forsten und Umwelt der Stadt Halberstadt zu beantragen. Ansprechpartner ist Wolfgang Scheidt, Telefon-Nr. 0 39 41/2 41 32.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Befahren der Waldwege mit Kraftfahrzeugen ohne Genehmigung eine Verwarnung mit Verwarnungsgeld in Höhe von 35,00 € nach sich ziehen kann. In den nächsten Tagen werden verstärkt Kontrollen durch-geführt, um die Kraftfahrzeugführer auf ihr Fehlverhalten aufmerksam zu machen.