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Bestandsschutz für Unternehmen

In der Ausgabe der Volksstimme vom 15. 09. 2003 wurde über die Sitzung des Wirtschafts-, Stadtentwicklungs- und Vergabeausschusses berichtet.
In diesem Zusammenhang wurde zitiert, dass für die Unternehmen kein Bestandsschutz besteht. Dies führte bei einigen der betroffenen Unternehmen zu Unsicherheiten und Nachfragen bei der Stadtverwaltung.
Aus diesem Grund erfolgt an dieser Stelle eine Erläuterung, um die bereits im Gespräch mit den Unternehmen dargelegte Situation nochmals zu erläutern.
Die Unternehmen im betroffenen Gebiet des B-Plan 46 besitzen grundsätzlich Bestandsschutz; sie sind jedoch hinsichtlich der Lärmemissionen – unabhängig  von der Aufstellung des Bebauungsplanes – an die gesetzlichen Regelungen gebunden.
Mit der Aufstellung des B-Planes werden flächenbezogene Schallleistungspegel
festgesetzt, das heißt, die insgesamt zulässigen Schallemissionen werden kontingentiert, also unter den einzelnen Flächen aufgeteilt. Diese Pegel können die Unternehmen ausnutzen.
Die Festlegungen erfolgten unter Berücksichtigung der Bedürfnisse von ansässigen Firmen und Anwohner. Damit erhalten die Firmen die Möglichkeit, auch bei Erweiterungsinvestitionen und bei Neuansiedelungen auf bislang brach liegenden Flächen rechtlich sicher agieren zu können, ohne zuvor selbst aufwändige Gutachten über die Lärmbelastung des Gebietes erstellen lassen zu müssen.
Sollten Sie in diesem Zusammenhang noch Fragen haben, stehen Ihnen Sigrun  Ruprecht vom Stadtplanungsamt (Telefon 03941/ 551612) oder Kurt  Steffen vom Unternehmerbüro (Telefon 03941/ 551800) gern zur Verfügung.