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Keine übertriebene Verwaltungstätigkeit der Politessen

Bezüglich des Lesertelefons im Halberstädter Tageblatt vom Dienstag,
16. September 2003, teilt die Stadtverwaltung mit, dass der Vorfall nicht mit einen übertriebenen Einsatz von Mitarbeitern des Ordnungsamtes zu begründen ist. Auslöser der Beschwerde waren Verwarnungen für mehrere Eltern, die am Montag, 15. September 2003, zu einem Elternabend am Gymnasium Martineum gekommen waren und ihre Fahrzeuge fälschlicherweise in einem  verkehrsberuhigten Bereich geparkt hatten.
Verkehrsberuhigte Bereiche befinden sich überall dort, wo Fußgänger grundsätzlich Vorrang haben. Fahrzeugführer dürfen Passanten oder spielende Kinder weder gefährden noch behindern. Besonders sinnvoll sind verkehrsberuhigten Zonen in der Nähe von Schulen oder Kindergärten, wie es beim Martineum der Fall ist. Ebenso ist das Parken in diesen Bereichen verboten. All diese Regelungen gelten rund um die Uhr.
Seit 2001 führen die Politessen im   gesamten Stadtgebiet Kontrollen auch bis
20.00 Uhr  durch, da von vielen Bürgern Bedarf für eine Streife nach 18.00 Uhr signalisiert worden war.
Als die Politessen an besagtem Abend ihrer regulären Streifentätigkeit in der Altstadt nachgingen, stellten sie die Ordnungswidrigkeiten am Gymnasium fest, selbstverständlich ohne zu wissen, dass zu diesem Zeitpunkt ein Elternabend stattfand.
Das Ordnungsamt macht darauf aufmerksam, dass 1/3 aller Verstöße jeglicher Art lediglich mit einer mündlichen Verwarnung belegt werden, die Fahrer also kein Strafgeld zahlen müssen, sofern sie für ihr Auto umgehend einen anderen Parkplatz suchen. Schon oft sind die Halberstädter Politessen deshalb von Bürgern für ihre Kulanz gelobt worden. Insgesamt zeigt sich der Großteil der Bewohner mit der Arbeit der Angestellten zufrieden.
Da es schließlich nicht möglich war, einen Ansprechpartner für die vor dem Martineum geparkten Fahrzeuge ausfindig zu machen und in der Umgebung des Martineums genügend zeitlich unbegrenzte Stellflächen zur Verfügung standen (u.a. Gröperstraße, Johannesbrunnen, Dominikanerstraße, Voigtei, Bakenstraße, Domplatz), waren die Politessen verpflichtet, die Fahrzeugführer mit einem  Verwarnungsgeld zu belegen. Sie kamen somit ihrer beruflichen Pflicht nach.
Es handelt sich bei diesem Vorfall demnach nicht um eine übertriebene Verwaltungstätigkeit oder sogenannte „Abzocke“, vielmehr machten die Politessen die Fahrzeugführer auf die Missachtung der gemäß der Straßenverkehrsordnung geltenden Verkehrsregeln aufmerksam.