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Neue Förderrichtlinien für Unternehmen

Das Unternehmerbüro der Stadt Halberstadt informiert über einschneidende Änderungen in den Förderrichtlinien und verweist darauf, dass kurzfristige Antragstellungen zur Förderung nach alten Richtlinien bei Bedarf noch möglich sind.
Die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen durch die hiesigen Unternehmen sind von entscheidender Bedeutung für den Erhalt des Wirtschaftsstandortes Halberstadt, für die wirtschaftliche und kulturelle Entwicklung der Stadt und der Nordharzregion.
Dazu sind Investitionen in neue Wirtschaftsgüter und in moderne Ausstattungen unerlässlich. In vielen Fällen ist die Eigenkapitaldecke für eigenständige Investitionen zu gering. Eine maßgebliche finanzielle Unterstützung bei Investitionsvorhaben stellt deshalb nach wie vor die Förderung durch nicht rückzahlbare Zuschüsse aus dem Programm „Gemeinschaftsaufgabe - Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ dar. Diese Fördermöglichkeit wird in den kommenden Wochen vielschichtige Einschnitte hinnehmen müssen.
Wie bereits Ende August in der Volksstimme zu lesen war, senkt das Land Sachsen-Anhalt die Förderquote von bisher 50% Zuschuss auf 45% nichtrückzahlbare Finanzierungshilfe ab.
Investitionen sollen maximal viermal gefördert werden. Bisherige Mehrfachförderungen nach dem Abschreibungskriterium sind dann nicht mehr möglich. Ebenfalls ist geplant, die Förderung von Grunderwerbskosten gänzlich zu stoppen. Zudem sind komplette Streichungen bei den bisher förderfähigen Branchen angedacht.
Vor diesem Hintergrund bietet das Unternehmerbüro der Stadt Halberstadt allen Unternehmen, die sich mit dem Gedanken tragen in absehbarer Zeit zu investieren seine volle Unterstützung an, da diese Änderungen bereits in den kommenden Wochen in Kraft treten sollen. Für kurzfristige Beratungen, gemeinsame Erarbeitung des Förderantrags, Kontaktaufnahme mit den zuständigen Behörden und eine umfassende Begleitung bei allen Behördenwegen stehen die Mitarbeiter des
Unternehmerbüros gerne zur Verfügung. Zur kurzfristigen Terminabsprache erreichen Sie uns unter Tel. 03941/551231 oder unter E-Mail unternehmerbuero@halberstadt.de.