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Hunde und Radfahren auf dem Friedhof verboten

In den Friedhofsgesetzen Deutschland ist verankert, Würde und Anstand der Trauerkultur zu beachten. Obwohl am Eingang des Halberstädter Friedhofes ein Verbotsschild mit der Aufschrift "Radfahren und Mitführen von Hunden verboten" deutlich darauf hinweist, gibt es immer wieder Bürger, die diese gesetzliche Forderung missachten. Die Friedhofsverwaltung bittet die Besucher des Friedhofes darum, ihr Fahrrad zu schieben und das Verbot für Hunde zu beachten.