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Äste und Strauchwerk verdecken Verkehrsschilder

Am Montag Abend waren Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Stadt Halberstadt und der Polizei im Stadtgebiet unterwegs, um Verstöße gegen die Gefahrenabwehrverordnung zu unterbinden. Dabei wurde insbesondere der Bereich des Wohngebietes „Am Landgraben“ und die Wilhelm-Trautewein-Straße in Augenschein genommen. Schwerwiegende Verstöße mußten nicht festgestellt werden. Es zeigt sich aber, dass die Anleinpflicht für Hunde im Stadtgebiet oft noch keine Berücksichtigung findet. Vier mal wurden Hundeführer auf diesen Verstoß hingewiesen.
Das Ordnungsamt teilt in diesem Zusammenhang nochmals mit, dass das Nichtanleinen der Hunde eine Ordnungswidrigkeit darstellt und im Regelfall mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Das schöne Wetter hat in den letzten Tagen dazu beigetragen, dass die Bäume und Sträucher ein üppiges Grün angesetzt haben. Als Folge ragen jetzt Zweige und Äste in den Geh- und Straßenbereich. An einigen Stellen ist ein Durchkommen schon extrem erschwert. Das Team Sicherheit und Ordnung mußte aus diesem Grunde schon mehrfach Grundstückseigentümer auffordern die Pflanzen zurück zuschneiden.
Die Pflicht der Grundstückseigentümer zum Rückschnitt ergibt sich aus dem § 5 der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Halberstadt, in dem unter anderem festgelegt ist, dass Verkehrszeichen, Hinweisschilder und ähnliches nicht durch Strauchwerk oder Äste verdeckt werden dürfen. Weiterhin sind Äste und Strauchwerk aus dem öffentlichen Verkehrsraum zu entfernen und über Geh- und Radwege in einer Höhe von 2,50 m und über Fahrbahnen in einer Höhe von 4,50 m zurück zu schneiden. Dieser Rückschnitt bezieht sich ausschließlich auf Äste und Zweige, die in den öffentlichen Verkehrsraum hinein gewachsen sind und stehen damit im Einklang mit dem Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt. Jede weitergehende Schnittmaßnahme, die zu einer wesentlichen Gestaltungsveränderung des Gehölzes führt (z.B. auf Stock setzen einer Hecke), ist gemäß § 6 Abs. 1 der Halberstädter Baumschutzsatzung beim Amt für Forsten und Umwelt der Stadt Halberstadt –  Roswitha Hutfilz Telefon: 551826 – zu beantragen.
Jeder Grundstückseigentümer sollte seine Hecken und Bäume einmal kritisch ansehen und bei Bedarf den Rückschnitt vornehmen. Es sollte nicht erst auf eine Aufforderung vom Ordnungsamt gewartet werden, denn eine geschnitten Hecke bietet einen gepflegten  Anblick, welches das eigene Grundstück optisch aufwertet und verschönert.  
Die nächsten gemeinsamen Streifen von Polizei und Ordnungsamt sind Bereich der Harmoniestraße und des Friedhofs geplant. Unabhängig davon werden die Außendienstmitarbeiter des Ordnungsamtes die ganze Woche und im gesamten Stadtgebiet im Einsatz sein, um für Ordnung auf unseren Straßen zu sorgen.
Sollte es noch Fragen oder Hinweise geben, stehen Ihnen die MitarbeiterInnen des Teams Sicherheit und Ordnung an der Ferkelhotline – 551323 – und Jeannette Schroeder am Bürgertelefon – 551055 – gern zur Verfügung.