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Personalabbau in den Kindertageseinrichtungen der Stadt Halberstadt

Bereits seit geraumer Zeit wurde an dieser Stelle über den drohenden Personalabbau in den Kindertageseinrichtungen der Stadt Halberstadt berichtet. Hintergrund dabei ist das am 7. Februar 2003 beschlossene Kinderfördergesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KiFöG), das einen erheblich veränderten Betreuungsschlüssel beinhaltet.
Grundsätzlich ist die Verwaltung gehalten, die bestehenden Gesetze auch entsprechend umzusetzen.
Die Umsetzung dieser neuen gesetzlichen Grundlage baut jedoch gleichzeitig eine zusätzliche Hürde auf. Einerseits stellt die außerordentlich prekäre Haushaltssituation Verwaltung und Rat gleichermaßen vor scheinbar nicht zu lösende Probleme. Andererseits ergibt sich aus diesem Gesetz rein rechnerisch ein Personalüberhang von zunächst 49 Erzieherinnen.
Bereits seit 1994 beschäftigt die Problematik eines erforderlichen Personalabbaus bei Erzieherinnen kontinuierlich Verwaltung und Rat. Immer wieder konnten sozialverträgliche Lösungen dazu beitragen, die Anzahl der erforderlichen betriebsbedingten Kündigungen zu reduzieren, so unter anderem  durch übertarifliche Abfindungszahlungen, durch den Abschluss gesonderter Tarifverträge für Erzieherinnen sowie die Beschlussfassung des Stadtrates zum Entgelttarif für die Betreuung von Kindern in den Kindertageseinrichtungen.
Der Antrag der Verwaltung an den Personalrat zur Zustimmung von  
49 Kündigungen ist zu diesem Zeitpunkt zwingend, da die Kündigungen zum Quartalsende mit einer Kündigungsfrist von einem halben Jahr ausgesprochen werden müssen. Der Personalrat hat zuvor zwei Wochen Zeit, zu diesem Antrag Stellung zu nehmen.
Es wurden innerhalb der Verwaltung mehrere mögliche Varianten zur Vermeidung der erforderlichen betriebsbedingten Kündigungen geprüft und angeboten. Sowohl die  übertarifliche Abfindungszahlung als auch die weitere Inanspruchnahme der Altersteilzeitregelung waren letztlich nicht ausreichend. Zeitgleich wird geprüft, inwieweit der Abschluss eines erneuten Tarifvertrages für Erzieherinnen sowie die Umsetzung von Fortbildungs- oder Umschulungsmaßnahmen durch die Bundesanstalt für Arbeit möglich sind. Diese   Verhandlungen mit den Tarifpartnern über mögliche Stundenabsenkungen sind derzeit noch nicht abgeschlossen, jedoch wurde den beteiligten Gewerkschaften die Verhandlungsbereitschaft der Stadt Halberstadt deutlich bekanntgegeben.
Sollten sich durch einen Tarifvertrag Stundenreduzierungen für alle Erzieherinnen ergeben, können die nicht notwendigen Kündigungen, die zur Zeit auf Grund der Kündigungsfristen beim Personalrat beantragt werden,  zurückgenommen werden.