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Freies Parken in der Altstadt

Die Testphase für das freie Parken in der Halberstädter Altstadt ist vorüber. Die Auswertung dieser sechs Monate hat dazu geführt, dass aus Sicht der Verwaltung die neue Verkehrsregelung vorerst beibehalten werden soll. Die CDU-Stadtratsfraktion hatte mit Blick auf eine zu erwartenden Belebung der Geschäfte in der Altstadt in der Ratssitzung im Mai 2001 die befristetete Aufhebung der Parkgebühren in diesem Stadtbereich beantragt. Die Stadträte der einzelnen Ausschüsse, die sich daraufhin mit diesem Anliegen befasst haben, sprachen sich mehrheitlich für die Aufhebung der Gebührenpflicht im Rahmen einer Testphase über den Zeitraum eines halben Jahres aus. Nach entsprechender Antragstellung durch die Stadtverwaltung hat dann die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises die erforderliche verkehrliche Anordnung im August 2001 getroffen. Mit Wirkung vom 1. September 2001 an wurde dann die neue Verkehrs- regelung - parkscheibenpflichtige Parkplätze mit einer Begrenzung der Parkzeit auf eine Stunde, jedoch ohne Gebühr - eingeführt und alle Parkuhren aus dem Bereich der Altstadt entfernt. Die Untersuchungen des Straßenverkehrsamtes der Stadt haben ergeben, dass während der Testphase ohne Gebühren die Parkplätze in der Altstadt nicht mehr genutzt wurden, als vorher. Dies konnte durch 136 Erfassungen, die die städtsichen Mitarbeiter montags bis sonnabends zu jeweils unterschiedlichen Tageszeiten vorgenommen hatten, festgestellt werden. Dies Auslastung der Parkplätze habe dabei unverändert zwischen 28 % (Johannesbrunnen) und 40 % (Voigtei) gelegen. In den Gesprächen mit den Händlern dieses Stadtbereiches wurde deutlich, dass dieses es sehr begrüßen würden, das derzeitige System mit Parkscheibe und einer Mindestparkdauer von 1 Stunde beizubehalten. Trotz eines voraussichtlichen Einnahmeverlustes in Höhe von 30 000 Euro/Jahr wird die Verwaltung nun mit der Empfehlung zur Beibehaltung der gebührenfreien Parkplätze in die Ausschüsse gehen. In Abhängigkeit der Reaktion und Haltung dieser Gremien soll dann die Parkgebührenordnung per Stadtratsbeschluss entsprechend geändert werden.