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Bundestagswahlen

Im Hinblick auf die bevorstehende Bundestagswahl am 22. September 2002 weist das Bürgerbüro noch einmal darauf hin, dass nach §34 Abs. 4 des Meldegesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (MG LSA) in der Fassung vom 1.März 1996 (GVBl.LSA S.122) jede Einwohnerin und jeder Einwohner der Erteilung einer Gruppenauskunft an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen ohne Angabe von Gründen und gebührenfrei widersprechen kann. Personen, die mit der Auskunftserteilung nicht einverstanden sind, können dies dem Bürgerbüro, Holzmarkt 1 bis zum Freitag, 19. April 2002 schriftlich oder mündlich zur Niederschrift mitteilen. Einwohnerinnen und Einwohner, die eine derartige Erklärung bereits früher bei dieser Meldebehörde (Bürgerbüro) abgegeben haben, brauchen diese nicht zu erneuern.