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Ordnungsamt gibt Hinweise zum Umgang mit Feuerwerkskörpern

Wie in jedem Jahr werden um diese Zeit die Vorbereitungen für die letzte Fete des Jahres getroffen. Neben Sekt, Chips und Karpfen stehen bei Vielen die Böller mit auf dem Einkaufszettel. Damit es bei der der fröhlichen Party bleibt und nicht etwa in der Notaufnahme oder mit einem Hausbesuch der Feuerwehr endet, möchte die Stadt Halberstadt einige Hinweise im Umgang mit den Feuerwerkskörpern geben.
Beim Kauf und der Verwendung der Feuerwerkskörper sind die Sicherheitsbeschreibungen der Hersteller auf den Verpackungen genau zu beachten. Es sind nur solche Feuerwerkskörper zu verwenden, die den deutschen Sicherheitsnormen entsprechen. Zu erkennen ist das an den BAM - Kennzeichnungen auf den Feuerwerkskörpern. Bei Superbilligsonderangeboten oder bei pyrotechnischen Artikeln, die schon optisch eine zweifelhafte Herkunft erahnen lassen, ist unbedingt Vorsicht geboten und im Zweifel die Finger davon zu lassen. Unfälle durch fehlerhafte, unsichere Feuerwerkskörper kommen leider immer wieder vor, mit zum Teil dramatischen, lebenslangen Folgen. Die wenigen gesparten Euro sind das Risiko für die eigene Gesundheit, der Gesundheit der Familie oder von Freunden nicht wert.
In diesem Zusammenhang ist es eine Selbstverständlichkeit, dass Feuerwerkskörper auf keinen Fall in Heimwerkerkellern oder Garagen verändert, zusammengebunden oder sonst wie bearbeitet werden. Nur die originalen, unveränderten Feuerwerkskörper garantieren eine sichere Funktionsweise.
Feuerwerkskörper der Kategorie II, das handelsübliche Silvesterfeuerwerk, dürfen nur von Erwachsenen über 18 Jahre gekauft und abgebrannt werden. Dazu zählen zum Beispiel die Raketen, Böller und Fontänen. Raketen dürfen nur aus dafür geeigneten Halterungen und senkrecht abgeschossen werden. Böller gehören nicht in Papierkörbe oder Postkästen und Fontänen sind mit genügend Abstand zu brennbaren Stoffen zu entzünden. Für alle gilt - Abrennen nur so wie es in der Beschreibung steht und keine Raketenstarts aus der Hand. Das Bewerfen mit Böllern oder das Zielen mit Raketen auf andere Personen ist ein No-Go und unbedingt zu unterlassen. Auch sollte man immer wissen, wo hin man die Böller wirft oder die Raketen hinfliegen, nicht dass eine verirrte Raketen die zusammen gestellten Sommerstühle auf einem Balkon entzünden. Wer nach einer feucht fröhlichen Silvesterparty schon einige Pro - Mille aufzuweisen hat, muss das Abbrennen des Feuerwerks den Anderen überlassen. Blindgänger oder Fehlzünder dürfen nicht ein zweites Mal entzündet werden.
Leider gibt es jedes Jahr Schäden durch Silvesterfeuerwerk zu vermelden. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber das Verwenden von Feuerwerkskörpern mit einigen Regeln belegt, die unbedingt zu beachten sind. Diese Regelungen sind keine Spaßbremsen sondern dienen ausschließlich unser aller Sicherheit und nicht zuletzt auch der eigenen Gesundheit.
Der Verkauf von Feuerwerkskörpern der Kategorie II darf in diesem Jahr nur vom
29. bis 31. Dezember erfolgen. Das Abbrennen der selbigen ist nur am
31. Dezember und am 1. Januar gestattet. In unmittelbarer Nähe von Fachwerk- und Reetdachhäusern ist das Zünden der Feuerwerkskörper untersagt. Ein Abbrennverbot besteht weiterhin in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen. Als unmittelbare Nähe ist bei Feuerwerken der Kategorie II ein Mindestabstand von 100 m anzusehen. Das heißt, ein Feuerwerkskörper darf nur dann gezündet werden, wenn das Zünden wenigstens 100 m vom nächsten Fachwerkhaus oder einer Kirche entfernt erfolgt.
Wer als Ersatz auf die in Mode gekommenen Sky - Laternen zurück greifen möchte, muss ebenfalls enttäuscht werden. Das Steigenlassen dieser Ballone, die durch von einer offenen Flamme erhitzte Luft aufsteigen und leuchten, ist seit März 2009 wegen der hohen Brandgefahr in Sachsen - Anhalt generell verboten.
Sind alle Hinweise und Regeln beachtet, steht einer unbeschwerten und fröhlichen Silvesterparty nichts im Wege und die Glückwünsche zum neuen Jahr werden mit den klirrenden Sektgläsern um Mitternacht ausgetauscht - so wie alle Jahre wieder.