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Winterdienstpflicht gilt auch für Grundstückseigentümer

Schnee und Eis haben Halberstadt fest im Griff und die Wettermeldungen für die nächsten Tage sagen weiteren Schnee und klirrende Kälte voraus. Damit das öffentliche Leben trotz dieser Bedingungen gut funktioniert, müssen alle Beteiligten weiterhin ihren Winterdienstpflichten nachkommen.

Gemäß Reinigungssatzung der Stadt Halberstadt obliegt den anliegenden Grundstückseigentümern der Winterdienst auf den Gehwegen entlang ihres Grundstückes.

Aufgrund der Schneemengen hat sich in den letzten Tagen das Ein- und Aussteigen von Verkehrsteilnehmern in Busse und Straßenbahnen als ein Schwachpunkt herausgestellt. Die Stadtverwaltung erlaubt sich in diesem Zusammenhang auf § 8 die Reinigungssatzung der Stadt Halberstadt hinzuweisen, in welchem die Pflichten des Grundstückseigentümers bezüglich des Winterdienstes geregelt sind. Zu den Winterdienstpflichten der Grundstückseigentümer gehört auch das Freihalten von ÖPNV-Haltestellen im Gehwegbereich, sofern sich die Haltestellen vor dem Grundstück des Eigentümers befinden. Hier heißt es in dem Absatz 4: An Haltestellen mit und ohne Wartehäuschen für öffentliche Verkehrsmittel oder Schulbusse müssen die Gehwege so von Schnee freigehalten und bei Glätte bestreut werden, dass ein gefahrloser Zu- und Abgang gewährleistet ist.

Die gesamte Reinigungssatzung ist im Bürgerbüro erhältlich bzw. im Internet unter Gesetze und Satzungen nachzulesen.