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Grünflächenverordnung der Stadt gilt nun in allen Ortsteilen

In der Stadt Halberstadt gibt es seit 1992 eine Grünflächenverordnung. Diese dient dem Schutz und Erhalt städtischer Grün- und Schmuckflächen. Gemäß dieser Verordnung ist es hiernach nicht gestattet öffentliche Grünflächen zu beschädigen oder zu verunreinigen. Besonders gilt dies für die Nutzung von öffentlichen Grünflächen als Ablageplatz für Baumaterialien, sowie aber auch als Stellplatz für Fahrzeuge. Es sei an dieser Stelle ebenfalls erwähnt, dass in Einzelfällen auf schriftlichen Antrag jeweils Ausnahmeregelungen durch die Stadtverwaltung Halberstadt erlassen werden können.


Die bereits vorhandene Grünflächenverordnung galt bisher nur für den Bereich der Stadt Halberstadt sowie für die Ortsteile Emersleben und Klein Quenstedt. Mit Beschluss des Stadtrates vom 7. Juli 2011 gilt diese vorhandene Grünflächenverordnung nun auch für die Ortsteile Aspenstedt, Athenstedt, Langenstein, Sargstedt und Schachdorf Ströbeck. Daher bittet die Stadtverwaltung die Anwohner auch in den neuen Ortsteilen um Beachtung der Verordnung, um auch hier die öffentlichen Grün- und Schmuckflächen vor Beschädigungen zu schützen und somit ein gepflegtes Ortsbild zu erhalten.


Die Grünflächenverordnung kann im Internet unter www.halberstadt.de, im Bürgerbüro des Rathauses sowie bei der Abteilung Stadtgrün/Sauberkeit in der Gröperstraße 88 eingesehen werden. Bei Fragen steht Ihnen Roswitha Hutfilz von der Stadtverwaltung, Abteilung Stadtgrün/Sauberkeit (Telefon: 03941/551827), sowie der jeweilige Ortsbürgermeister der Ortsteile während der Sprechzeiten gern zur Verfügung.