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Geänderte rechtliche Rahmenbedingen für Umlage der Unterhaltungsverbandsbeiträge

Die Stadt Halberstadt erhebt seit dem Jahr 2005 Umlagebeiträge für die Gewässerunterhaltung. Auch in den Gemeinden Sargstedt, Athenstedt, Langenstein und dem Schachdorf Ströbeck wurden in den vergangenen Jahren bereits Umlagebeiträge erhoben.

Erlässt eine Gemeinde eine Umlagesatzung, ist sie berechtigt, die an die Unterhaltungsverbände zu entrichtenden Verbandsbeiträge vorrangig auf Eigentümer und Erbbauberechtigte oder ersatzweise auf die Nutzer beitragspflichtiger Flächen umzulegen. Aufgrund mehrfacher Anfragen sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass allein die Lage einer Fläche im Verbandsgebiet und nicht die direkte Lage an einem Gewässer ausschlaggebend dafür ist, ob Beiträge erhoben werden.
Mit der im vergangenen Jahr erfolgten Novellierung des Wassergesetzes kam es zu einigen Änderungen, die sich auf das Umlageverfahren auswirken.
Dies betrifft insbesondere die Ermittlung des Umlagesatzes. Grundlage hierfür bildet neben dem jährlichen Flächenbeitragssatz pro Hektar nun zusätzlich ein jährlicher Erschwernisbeitrag pro Einwohner für Grundstücke, auf denen Einwohner gemeldet sind. Diese Systematik führt dazu, dass für Flächen, auf denen keine Einwohner gemeldet sind (z. B. Acker, Grünland, Erholungs- und Freizeitflächen), ein geringerer Beitragssatz zu zahlen ist.

Die Stadt Halberstadt hat bereits im Jahr 2010 für die Ortsteile Schachdorf Ströbeck, Sargstedt, Langenstein und Athenstedt Beitragsbescheide entsprechend dieser Neuregelungen erstellt. In diesem Jahr folgt die Umlageerhebung für die in den Gemarkungen Halberstadt, Klein Quenstedt, Emersleben (rückwirkend für 2010) und Aspenstedt (Ersterhebung) gelegenen Flächen. Eine Kappungsgrenze für Kleinstflächen gibt es nicht, so dass zukünftig alle Grundstücke bei der Umlageerhebung berücksichtigt werden. Liegt der Beitrag eines Umlagepflichtigen unter fünf Euro im Jahr, wird die Veranlagung zunächst zurückgestellt und erfolgt alle vier Jahre rückwirkend.

Die Umlagesatzung ist im Bürgerbüro, Holzmarkt 1 sowie bei der Abt. Stadtgrün/ Sauberkeit, Gröperstraße 88, erhältlich und kann auf den Internetseiten der Stadt Halberstadt eingesehen werden. Für Rückfragen steht die im Bescheid genannte Mitarbeiterin gern zur Verfügung.