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Einwohnerfragestunde in allen öffentlichen Ausschusssitzungen

Auf der Grundlage des Kommunalverfassungsgesetzes verabschiedete der Stadtrat kürzlich eine neue Hauptsatzung. Im Rahmen der Beschlussfassung wurde insbesondere die Zulassung von Einwohnerfragestunden in den nicht beschließenden Ausschüssen des Stadtrates diskutiert. Die Mehrheit der Stadträte unterstützte letztlich die Regelung, dass in allen öffentlichen Ausschusssitzungen, Ortschaftsratssitzungen wie auch im Stadtrat Einwohnerfragestunden durchzuführen sind, um den Bürgern eine stärkere Einflussnahme auf die kommunalpolitische Arbeit zu ermöglichen. In den Sitzungen des Stadtrates und der Ortschaftsräte wird dies bereits so praktiziert. Nach dem Inkrafttreten der Satzung am 09.05.2015 wird diese Form der Bürgerbeteiligung erstmalig in der demnächst beginnenden Sitzungsperiode Berücksichtigung finden.

Die Kommunalaufsicht des Landkreises genehmigt diese Festlegung allerdings nur vorläufig, da das Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt die grundsätzliche Auffassung vertritt, Einwohnerfragestunden neben den Ortschaftsräten und dem Stadtrat nur in beschließenden Ausschüssen zuzulassen. Ob es bei der jetzt gültigen Regelung bleibt, wird ein Überprüfungsverfahren zeigen, das die Stadt Ilsenburg mit der Kommunalaufsicht führt.