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Bebauungsplan Industriegebiet Ost zur Einsichtnahme ausgelegt

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 66 wird eine räumliche Erweiterung und somit Abrundung des Industriegebietes nach Nordosten realisiert, weiterhin erfolgt eine Änderung des zulässigen Maßes der baulichen Nutzung. Dies erfolgt, um Spielraum für weitere industrielle Ansiedlungen zu behalten. Diese Erweiterung setzt jedoch eine Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich voraus. Im Parallelverfahren erfolgt daher die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes.
Am 15.1 Dezember 2016 wurden durch den Stadtrat der Stadt Halberstadt die Beschlüsse zum Entwurf und zur Auslegung für den Bebauungsplan Nr. 66 und die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst.

Sie haben nun die Gelegenheit die Planungsunterlagen für beide Verfahren einzusehen und Ihre Meinung, Kritik und Anregungen zu äußern. Der Plan und die dazugehörige Begründung sowie die wichtigen Informationen, Stellungnahmen von Behörden und Gutachten liegen in der Abteilung Stadtplanung, Domplatz 49 (Petershof, Südanbau, Dachgeschoss) 29. Dezember 2016 bis 30. Januar 2017 während der Dienstzeiten aus.
Alternativ zur öffentlichen Auslegung können die Planentwürfe auch auf der Homepage der Stadt eingesehen werden. Die Möglichkeit der Einsichtnahme über das Internet ist ergänzend zum Regelverfahren und unverbindlich. Es besteht die Möglichkeit, sich im genannten Zeitraum dazu zu äußern. Ihr An­sprech­partner ist Jörg Heideck, Tel.: 03941-55 1614, e-mail: heideck@halberstadt.de .

© Jörg König E-Mail