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Amt für Ausbildungsförderung des Landkreises Harz informiert: BAföG- Anträge jetzt stellen

Landkreis. Das Amt für Ausbildungsförderung beim Landkreis Harz weist darauf hin, dass ab sofort wieder BAföG-Anträge für das neue Schuljahr entgegen genommen werden.

Alle Auszubildenden, die sich in einer Ausbildung befinden und eine Förderung nach dem BAföG erhalten, müssen für das neue Schuljahr 2017/2018 wieder einen Antrag auf Ausbildungsförderung stellen.

Um eine lückenlose Weiterbewilligung  gewährleisten zu können, müssen die Wiederholungsanträge für das neue Schuljahr spätestens 2 Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes vollständig zur Bearbeitung im Amt für Ausbildungsförderung vorliegen.

 

Anträge für das Schuljahr 2017/2018 sind ab sofort zu erhalten:

- im Amt für Ausbildungsförderung, Halberstadt, Schwanebecker Straße 14

  (Telefon: 03941/59 70 11 30, -11 31, -11 50, -11 54, -11 90, -11 51)

- beim Bürgerservice des Landkreises Harz,  Friedrich-Ebert-Straße 42 in Halberstadt    

- im Bürgerbüro der Stadtverwaltungen Quedlinburg, Harzgerode und Falkenstein/Harz

- im Bürgerbüro Thale, Sozialzentrum Bode e. V., Karl-Marx-Straße 3,

- in den Außenstellen des Sozialamtes in Wernigerode, Kurtsstraße 13 und in Quedlinburg, Mummental 2

 

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Beratung zum Leistungsanspruch und zu inhaltlichen Fragen nur direkt im BAföG- Amt in der Schwanebecker Straße 14 möglich ist.

In den anderen Anlaufstellen werden die notwendigen Formulare ausgegeben. Auch Anträge, die vollständig ausgefüllt und mit entsprechenden Nachweisen in Kopie versehen sind, können dort eingereicht werden.

Die Anträge gibt es auch im Internet unter www.bafög.de .

Weitere Informationen findet man auch auf der Internetseite des Landkreises unter www.kreis-hz.de  (Stichwortsuche: BAföG).

 

© Michelle Meyer E-Mail