Presse

Home

Ab sofort Online Anhörung möglich – effizientes Verfahren für Bürger und Verwaltung

Wer gegen Vorschriften des ruhenden Verkehrs verstößt, muss in der Regel mit einem Knöllchen rechnen. Zumeist folgt auf das Knöllchen binnen weniger Tage ein Anhörungsbogen inkl. einer Zahlungsaufforderung. Ab sofort wird auf den Anhörungsbescheiden die Internetadresse www.anhoerung24.de/21 hinterlegt. Hier hat der Betroffene unter Angabe einer fallbezogenen Kennung die Möglichkeit, seine Angaben selbstständig zu hinterlegen und abzusenden. Somit entfallen das handschriftliche Ausfüllen und der anschließende Versand mit der Briefpost, wobei dieser Weg jedoch weiterhin möglich ist.

Auch der Bezahlvorgang soll künftig für den Bürger noch ein Stück einfacher werden. Über eine in Kürze verfügbare Onlinebezahlfunktion und unterschiedliche Zahlungsoptionen kann der Bürger wählen, wie er offene Forderung begleichen möchte.

 

© Michelle Meyer E-Mail

  • Ansicht der Onlineanhörung unter www.anhoerung24.de/21