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Nach §34 Abs. 4 des Meldegesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (MG LSA) in der Fassung vom 1.März 1996 (GVBl.LSA S.122) kann jede Einwohnerin und jeder Einwohner der Erteilung einer Gruppenauskunft über seine Daten ohne Angabe von Gründen und gebührenfrei widersprechen:
a) an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen
sowie an zugelassene Bewerber und Bewerberinnen um das Amt des
Bürgermeisters oder Landrates ( Daten: Vor- und Familienname,
Doktorgrad und Anschriften )
b) an Antragsteller im Zusammenhang mit Volksinitiativen, angenommenen
Volksbegehren und Volksentscheiden ( Daten: Vor- und Familienname,
Doktorgrad und Anschriften )
c) an Presse und Rundfunk sowie Mitglieder parlamentarischer und
kommunaler Vertretungskörperschaften
über Alters- und Ehejubiläen ( Daten: Vor- und Familienname, Doktorgrad
und Anschriften sowie zusätzlich
Tag und Art des Jubiläums )
d) Adressbuchverlage (Daten: Vor- und Familienname, Doktorgrad und
Anschriften aller Einwohnerinnen und
Einwohner , die das 18. Lebensjahr vollendet haben )
Personen, die mit der Auskunftserteilung in diesen Fällen insgesamt oder
einzeln nicht einverstanden sind, können dies dem Bürgerbüro, Holzmarkt 1
schriftlich oder mündlich zur Niederschrift mitteilen.
Einwohnerinnen und Einwohner, die eine derartige Erklärung bereits früher
bei dieser Meldebehörde (Bürgerbüro) abgegeben haben, brauchen diese
nicht zu erneuern.
a) an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen
sowie an zugelassene Bewerber und Bewerberinnen um das Amt des
Bürgermeisters oder Landrates ( Daten: Vor- und Familienname,
Doktorgrad und Anschriften )
b) an Antragsteller im Zusammenhang mit Volksinitiativen, angenommenen
Volksbegehren und Volksentscheiden ( Daten: Vor- und Familienname,
Doktorgrad und Anschriften )
c) an Presse und Rundfunk sowie Mitglieder parlamentarischer und
kommunaler Vertretungskörperschaften
über Alters- und Ehejubiläen ( Daten: Vor- und Familienname, Doktorgrad
und Anschriften sowie zusätzlich
Tag und Art des Jubiläums )
d) Adressbuchverlage (Daten: Vor- und Familienname, Doktorgrad und
Anschriften aller Einwohnerinnen und
Einwohner , die das 18. Lebensjahr vollendet haben )
Personen, die mit der Auskunftserteilung in diesen Fällen insgesamt oder
einzeln nicht einverstanden sind, können dies dem Bürgerbüro, Holzmarkt 1
schriftlich oder mündlich zur Niederschrift mitteilen.
Einwohnerinnen und Einwohner, die eine derartige Erklärung bereits früher
bei dieser Meldebehörde (Bürgerbüro) abgegeben haben, brauchen diese
nicht zu erneuern.