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Seit 1. Januar gelten neue Bewohnerparkkarten

Den meisten Halberstädtern sind die Anwohnerparkplätze in den Bereichen Lindenweg, Weingarten und Paulsplan ein Begriff. Diese besondere Parkregelung wurde 1996 eingeführt und hat sich über die Jahre auch bewährt. Ziel dabei war und  ist es, die Bewohner in zentrumsnahen Gebieten mit Parkraum zu bevorrechtigen.
Auf Grund der 35. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften musste nun der Begriff "Anwohner"  im Wort- und Sprachgebrauch durch "Bewohner" ersetzt werden. Das bedeutet, dass alle Schilder, mit der Aufschrift "Anwohnerparkplatz" in "Bewohnerparkplatz" geändert werden mussten.
Diese gesetzlich vorgeschriebene Veränderung gilt seit 1. Januar 2004.  
Das heißt aber auch, dass alle Besitzer einer Anwohnerparkkarte eine Bewohnerparkkarte im Straßenverkehrsamt des Landkreises beantragen mussten, damit sie sich nun mit dieser neuen Karte für die Inanspruchnahme eines Bewohnerparkplatzes ausweisen können. In diesem Zusammenhang appelliert die Leiterin des Bereiches Straßenverkehrsangelegenheiten der Stadt, Sylvia Reichmuth, an die Autofahrer, die Bewohnerparkkarten gut leserlich im Fahrzeug auszulegen, damit die Politessen die Gültigkeit und das amtliche Kennzeichen prüfen können. "Ist das Gültigkeitsdatum nicht erkennbar, so führt dies zu einer Verwarnung", unterstreicht Sylvia Reichmuth.
Eine weitere Neuregelung zum Bewohnerparken ist die sogenannte Misch-Regelung. Hier werden bestimmte Abschnitte der  Bewohnerparkregelung einer Mehrfachauslastung in der Zeit von 9.00 bis 18.00 Uhr zugeführt. Das bedeutet also, dass diese Parkplätze zum Einen von den Bewohnern genutzt werden können und zum Anderen unter Auslegung der Parkscheibe der Allgemeinheit für eine Höchstparkzeit von 2 Stunden  zur Verfügung stehen.