Presse
Home
Durch die Politessen werden im Rahmen der Verkehrsüberwachung in Halberstadt jährlich etwa 20.000 Parkverstöße geahndet. Die Stadt Halberstadt beabsichtigt zukünftig durch erzieherische Maßnahmen noch stärker ordnungsbehördlich einzugreifen, wenn der betroffene Fahrzeugführer nur durch eine höhere Geldbuße an seine Ordnungspflicht erinnert werden kann.
Bei groben und beharrlichen Parkverstößen wird zukünftig die Stadt Halberstadt neben der erhöhten Geldbuße die Möglichkeit der Verhängung eines Fahrverbotes von 1 bis 3 Monaten nutzen, um durch erzieherische Maßnahmen im Vorfeld der Vollstreckung ordnungsbehördlich tätig zu werden.
Um offene Forderungen künftig effektiver und effizienter eintreiben zu können, wird die Stadtkasse der Stadt Halberstadt als Vollstreckungsbehörde im Jahr 2003 auch die Pfändung von Kraftfahrzeugen durch den Einsatz von Radblockierschlössern betreiben.
Säumige Schuldner müssen also damit rechnen, dass ihr PKW mittels einer "Parkkralle" festgestellt und erst nach Zahlung der Schulden freigegeben wird.
"Dazu muss es aber nicht kommen", meint Sylvia Reichmuth, Sachgebietsleiterin im Bereich Straßenverkehrsanglegenheiten der Stadt, " wenn Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen fristgemäß nachkommen spätestens nach der Mahnung oder sprechen Sie rechtzeitig mit uns, wenn Sie in Zahlungsschwierigkeiten sind. Sie ersparen sich und uns Ärger, Arbeit und weitere Kosten durch die sonst zwangsläufig einsetzende Vollstreckung."
Bei groben und beharrlichen Parkverstößen wird zukünftig die Stadt Halberstadt neben der erhöhten Geldbuße die Möglichkeit der Verhängung eines Fahrverbotes von 1 bis 3 Monaten nutzen, um durch erzieherische Maßnahmen im Vorfeld der Vollstreckung ordnungsbehördlich tätig zu werden.
Um offene Forderungen künftig effektiver und effizienter eintreiben zu können, wird die Stadtkasse der Stadt Halberstadt als Vollstreckungsbehörde im Jahr 2003 auch die Pfändung von Kraftfahrzeugen durch den Einsatz von Radblockierschlössern betreiben.
Säumige Schuldner müssen also damit rechnen, dass ihr PKW mittels einer "Parkkralle" festgestellt und erst nach Zahlung der Schulden freigegeben wird.
"Dazu muss es aber nicht kommen", meint Sylvia Reichmuth, Sachgebietsleiterin im Bereich Straßenverkehrsanglegenheiten der Stadt, " wenn Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen fristgemäß nachkommen spätestens nach der Mahnung oder sprechen Sie rechtzeitig mit uns, wenn Sie in Zahlungsschwierigkeiten sind. Sie ersparen sich und uns Ärger, Arbeit und weitere Kosten durch die sonst zwangsläufig einsetzende Vollstreckung."