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Neue Methode der Volkszählung wird getestet –auch Halberstädter Haushalte und Hauseigentümer werden befragt

Deutschlandweit bekommen 500.000 Bürger ab 5. Dezember 2001 Besuch vom statistischen Landesamt. Grundlage dafür ist das am 3. August 2001 in Kraft getretene sogenannte Zensusvorbereitungsgesetz, was man auch als „Kleine Volkszählung“ bezeichnen könnte. Die mit diesem Gesetz in Verbindung stehenden Testuntersuchungen werden auch in mehreren Haushalten der Stadt Halberstadt stichprobenartig vorgenommen, und zwar in der Zeit vom 5. Dezember 2001 bis 15. Februar 2002. Mit diesen deutschlandweiten Testuntersuchungen soll die Tauglichkeit bereits vorhandener Datenquellen für Volkszählungen überprüft werden. Ähnlich wie in anderen Staaten Europas und der Welt wird in Deutschland nach Wegen gesucht, bestehende Datenquellen für Volkszählungen zu nutzen, um die Kosten und die Belastung der Bürger zu reduzieren. In den letzten Jahren ist ein Verfahren entwickelt worden, das die gemeinsame Auswertung verschiedener Register (Meldedaten, Daten der Bundesanstalt für Arbeit), aktueller Befragungen (Gebäude- und Wohnungsdaten aus einer schriftlichen Befragung der Gebäudeeigentümer bzw. Verwalter) vorsieht. Mit dem Rückgriff auf bestehende Datenquellen soll gegenüber einer traditionellen Erhebung mit Fragebogen eine deutliche Kosten- und Aufwandsreduzierung für alle Beteiligten erreicht werden. Vor einem etwaigen Methodenwechsel sind jedoch umfangreiche Verfahrens- und Qualitätstests erforderlich. Der Zensustest umfasst drei Stichproben: Eine Mehrfachfallprüfung soll Aussagen zur Qualität der Melderegister erbringen. Hierbei wird zum Beispiel festgestellt, in welchem Umfang für Personen durch Fehler im Meldeverfahren mehrfache Hauptwohnungen vorliegen. Für diese Stichprobenprüfung liefern alle Gemeinden Sachsen-Anhalts an das Statistische Landesamt Datensätze von Personen für drei ausgewählte Geburtsdaten. Die möglichen Dubletten werden überprüft und der tatsächliche Hauptwohnsitz geklärt. Für einen Registertest sind zudem 38 ausgewählte Gemeinden mit insgesamt 2.315 Gebäuden Sachsen-Anhalts zur Ermittlung von „Karteileichen“ und Fehlbeständen Testerhebungen bei Meldebehörden und Personen vorgesehen. Von diesen wiederum werden 14 Gemeinden und 929 Gebäuden weitere Daten von den Haushalten sowie zusätzlich von den Gebäudeeigentümern (Verwaltern) für einen Verfahrenstest erhoben. Dabei folgt zum Stichtag 5. Dezember 2001 die schriftliche Befragung. Mit dem Fragebogen werden hauptsächlich Angaben zur Wohnfläche, zur Ausstattung und Beheizung, zur Miethöhe und zur Zahl der Bewohner sowie die Namen der Wohnungsinhaber erhoben. Für eine erfolgreiche Durchführung des Tests ist die stichtagsnahe und vollständige Beantwortung der Fragebögen und ihre schnelle Rücksendung an das zuständige Statistische Landesamt besonders wichtig. Der Datenschutz ist in vollem Umfang gewährleistet. Alle anfallenden personenbezogenen Daten werden ausschließlich von den statistischen Ämtern des Bundes und der Länder erhoben und Verarbeitet und unterliegen der statistischen Geheimhaltung. Rückmeldungen von den statistischen Ämtern an andere Verwaltungsbehörden (z. B. Meldeämter) erfolgen nicht, weil sie nicht zulässig sind. Weitere Informationen über das Testvorhaben erhalten Sie im Internet unter www.statistik-bund.de/zensus/index.htm. Sie können Ihre Anfragen auch per Fax (0345/23 18 901) stellen oder sich direkt an Frau Dr. Stucinskaité´, Tel. 0345/ 23 18 560, oder Frau Franke, Tel. 0345/ 23 18 558, oder Herrn Kamprath, Tel. 0345/ 23 18 556, wenden.