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Brücke über die Holtemme - Südseite Eselsstieg, Mahndorfer Landstr

Auf Grund des bautechnischen Zustandes der BrückeNr.41 (Brücke über die Holtemme in der Gemarkung Halberstadt ,Südseite Eselsstieg, am Verbindungsweg von der Mahndorfer Landstr. zur Bundesstr.81) wird die beidseitige Befahrung der Brücke auf 9 Tonnen begrenzt.

Die Brücke Nr.41 wird zeitnah aus beiden Richtungen kommend mit dem Verkehrszeichen 262 (9 t) beschildert.