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Neuregelung im Naturschutz:

Anzeigepflicht für Tiergehege bei der Naturschutzbehörde des Landkreises

Mit Inkrafttreten des neuen Bundesnaturschutzgesetzes sind Tiergehege wieder anzeigepflichtig. Darauf weist die Naturschutzbehörde des Landkreises Harz hin.

Tiergehege sind "dauerhafte Einrichtungen, in denen Tiere sonst wildlebender Arten außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden über einen Zeitraum von mindestens 7 Tagen im Jahr gehalten werden", heißt es dazu im Bundesnaturschutzgesetz. Folglich unterliegt die Haltung von zum Beispiel Damwild, Wildschweinen, Papageien, Greifvögeln u.a. dieser Verpflichtung und muss beim Landkreis Harz angezeigt werden. Die Haltung von Nutztieren wie Schafen oder Ziegen ist von der Neuregelung auch weiterhin nicht betroffen.

Die Anzeige muss mindestens einen Monat vor der Errichtung, Erweiterung oder wesentlicher Änderung eines Tiergeheges erfolgen. Die Anzeigepflicht gilt auch für bereits bestehende Tiergehege und solche, für die bei der Errichtung eine gesonderte Genehmigung wie zum Beispiel nach Wasser- oder Tierschutzgesetz erforderlich war. Die Anzeigen für bestehende Tiergehege können noch bis zum 31. Dezember 2010 erfolgen.

Für die Anzeige steht ein entsprechende Formular bereit. Das Formular ist in den Bürgerserviceeinrichtungen des Landkreises Harz erhältlich oder kann auf der Internetseite des Landkreises heruntergeladen werden. Der Anzeige ist noch eine Lageskizze beizufügen.

Das vollständig ausgefüllte Formular und die Lageskizze sind an das Umweltamt des Landkreises Harz zu senden. Das kann auf dem Postweg, über die jeweilige Bürgerserviceeinrichtung, per Fax oder auch per E-Mail erfolgen.

Bei Fragen erreichen die Bürgerinnen und Bürger die Mitarbeiter des Umweltamtes unter den Telefonnummern (0 39 41) 59 70 -67 35, -67 25, -67 30 oder -67 44.


Kontakt:
Landkreis Harz
Umweltamt, Untere Naturschutzbehörde
Friedrich-Ebert-Straße 42
38820 Halberstadt
Fax : (0 39 41) 59 70 67 67
E-Mail: umweltamt@kreis-hz.de