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Die Stadt Halberstadt informiert

Seit 1. Januar 2010 sind die Bürgerbüros in Halberstadt und im Schachdorf Ströbeck in allen Pass- und Meldeangelegenheiten zuständig für die neuen Ortsteile Aspenstedt, Athenstedt, Langenstein, Sargstedt und Schachdorf Ströbeck.

Aus diesem Grunde möchte die Stadt Halberstadt informieren, dass die Eingemeindung auch Auswirkungen auf die Personaldokumente der davon betroffenen Einwohner hat. Die von der Verwaltungsgemeinschaft Harzvorland-Huy ausgestellten Personaldokumente bleiben weiterhin gültig, Nach § 15 Nr. 1 Passgesetz bzw. § 7 Abs. 1 Nr. 5 Personalausweisgesetz Land Sachsen - Anhalt hätte der Inhaber eines Passes oder Personalausweises jedoch die Pflicht, sein Personaldokument ändern zu lassen, weil sich z.B. die Anschrift (Wohnort) geändert hat.

Der neue Wohnort lautet Halberstadt OT ………..

Wir möchten den Bürgern eine schnelle und unbürokratische Änderung ihrer Personaldokumente anbieten, in dem die Sprechzeiten im Bürgerbüro Schachdorf Ströbeck dienstags vom 9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und donnerstags von 9.00 bis 12.00 und 14.00 bis 16.00 Uhr genutzt werden sollten. Selbstverständlich kann die Änderung auch im Bürgerbüro Halberstadt montags, dienstags, donnerstags von 9.00 bis 18.00 Uhr, mittwochs und freitags von 9.00 bis 13.00 Uhr und jeden 1. Samstag im Monat von 9.00 bis 12.00 Uhr erfolgen.

Es ist ebenfalls möglich, an beiden Orte mehrere Personalausweise von Familienmitgliedern durch eine Person ändern zu lassen. Bei Neuausstellung eines Personaldokumentes wird der neue Wohnort automatisch übernommen.