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Elektronische Nachweisführung

Das Umweltamt informiert:

Ab dem 01.04.2010 ist bei der Entsorgung von gefährlichen Abfällen durch alle Beteiligten am Entsor-gungsverfahren das elektronische Nachweisverfahren anzuwenden. Alle Entsorgungsnachweise und Begleitscheine für gefährliche Abfälle können dann für Abfallerzeuger, Beförderer und Entsorger nur noch elektronisch übermittelt und empfangen werden. Auch die alten Nachweisbücher werden durch ein elektronisches Register ersetzt.

Zur Vereinfachung der Datenübermittlung nutzen alle Bundesländer mit der gemeinsamen Zentralen Koordinierungsstelle (ZKS) eine technische Infrastruktur, die bundesweit alle Nachweisdaten entgegen nimmt und verteilt.

Gelegentliche Nutzer können das ZKS Internet Portal Länder eANV nutzen. Dazu ist eine Registrierung unter www.zks-abfall.de  erforderlich.

Weitergehende Informationen und Kontaktadressen sind auf der Internetseite des Landkreises Harz unter www.kreis-hz.de  (Wirtschaft/Umwelt/Abfall) eingestellt. Ansprechpartner im Umweltamt des Landkreises sind Jeanette Götze (Tel. 03941/59 70-67 59) und Andreas Brennecke (Tel. 03941/59 70-67 01).


Kamann
Pressestelle des Lankreises Harz