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Zugefrorene Gewässer dürfen nicht betreten werden

 "Das Betreten zugefrorener öffentlicher Gewässer ist verboten", warnt Thomas Wald von der Abteilung Stadtgrün der Stadtverwaltung Halberstadt. Vorsicht! Wenn die Oberfläche bricht, besteht Lebensgefahr. Man kann keine Garantie geben, wie dick das Eis tatsächlich ist. Der Torteich und der Springbrunnen am Ende des Breiten Weges/Ecke Schützenstraße ist mit entsprechenden Verbotsschildern versehen. Andere öffentliche Gewässer sind eingezäunt. Die Stadtverwaltung Halberstadt bittet die Bürgerinnen und Bürger der Stadt dringend, diese Warnung ernst zu nehmen.