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Beseitigung von Eiszapfen durch die Eigentümer

Auf Grund der Witterung möchte die Ordnungsabteilung auf Folgendes aufmerksam machen. Bei den Kontrollgängen des Außendienstes wurde festgestellt, dass an sehr vielen Gebäuden sich Eiszapfen befinden. Die sehen zum einen sehr schön aus, können zum Anderen aber für Passanten und Fahrzeuge eine große Gefahr darstellen.

Daher an alle Hauseigentümer der Appell, dem § 4 der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Halberstadt Folge zu leisten und Eiszapfen die sich an Gebäudeteilen befinden, die unmittelbar an Straßen und Gehwegen liegen, unverzüglich zu entfernen. Bei der Entfernung von Eiszapfen ist darauf zu achten, dass Dritte nicht zu Schaden kommen.

In Ausnahmefällen kann mit der Beseitigung von Eiszapfen auch die Feuerwehr beauftragt werden. Jedoch ist diese Leistung der Feuerwehr kostenpflichtig.