Behindertenparkplätze

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Parkmöglichkeiten für Behinderte

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Behindertenparkplatz – klingt logisch, ist es aber nicht immer. Wer sein Fahrzeug auf diesen speziell ausgewiesenen Flächen abstellt, muss einen blauen Parkausweis besitzen und diesen lesbar im Auto anbringen. Oder 35 Euro Strafe bezahlen.

Auf einem Behindertenparkplatz dürfen nur Schwerbehinderte parken, die sich außerhalb des Wagens dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung fortbewegen können. Nur Personen mit den Merkzeichen “außergewöhnlich gehbehindert” (aG) oder “blind” (Bl) erhalten den blauen Parkausweis, der zum Parken auf Behindertenparkplätzen berechtigt.

Das heißt, nicht alle behinderten Menschen dürfen einen Behindertenplatz nutzen. Ein Schwerbehindertenausweis alleine reicht nicht aus. Es wird ein blauer Ausweis mit Ausnahmegenehmigung benötigt. Auch ein Gipsbein reicht nicht aus, um auf dem Behindertenparkplatz parken zu dürfen. 

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  • Behindertenparkplätze in Halberstadt
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Behindertenparkplätze in Halberstadt
Behindertenparkplätze in Halberstadt
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